Ablauf der Behandlung

1 Beratungsstelle

In einer Suchtberatungsstelle können Sie sich beraten lassen, ob eine Substitution für Ihre derzeitige Lebenssituation eine passende Behandlungsform sein könnte. In einem Beratungsgespräch informieren Sie die Mitarbeiterinnen auch über Ärztinnen, welche eine Substitutionsbehandlung anbieten. Sie können mit Ihnen gemeinsam auch den Kontakt herstellen. Damit Sie überhaupt in das Substitutionsprogramm aufgenommen werden können, ist eine aufrechte Krankenversicherung notwendig. Wenn Sie nicht versichert sind, informieren die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen über Möglichkeiten, wie Sie zu einer Versicherung kommen. Für die amtsärztliche Genehmigung („Vidierung“) brauchen Sie eine aktuelle Meldeadresse. Einkommensabhängig können Sie eine Rezeptgebührenbefreiung bei der zuständigen Krankenkasse beantragen.

 

2 Ärztin

Die Ärztin, die Sie auf ein Substitutionsmittel einstellt, muss sich davon überzeugen, dass eine Opiatabhängigkeit vorliegt und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Die Ärztin muss entscheiden, welches Medikament für Sie geeignet ist und die Dosis festlegen. Dazu braucht es mehrere Termine. Außerdem bespricht sie mit Ihnen auch die tägliche Einnahme.

 

 

3 Behandlungsvereinbarung

Wenn Sie sich für die Substitutionsbehandlung entschieden haben, wird von der behandelnden Ärztin und Ihnen ein Vertrag unterschrieben. Damit erklären Sie sich unter anderem einverstanden, welches Substitutionsmittel Sie verordnet bekommen und in welcher Dosis. Außerdem wird festgehalten, dass Sie das Substitutionsmittel nicht an andere weitergeben dürfen und dass Sie in ein Substitutionsregister eingetragen werden. Durch das Substitutionsregister lässt sich feststellen, ob Sie schon von einer anderen Ärztin behandelt werden.

 

4 Amtsärztin

Dann stellt die Ärztin ein „Dauerrezept“ aus, welches von der Amtsärztin genehmigt werden muss. Das Rezept ist einen Monat gültig, kann aber zu Beginn der Behandlung in der Phase der Dosisfindung auch wöchentlich ausgestellt werden. Dieses Rezept bringen Sie in die Apotheke, in der Sie das Substitutionsmittel einnehmen wollen. Zu Beginn der Behandlung wird die Einnahme täglich in der Apotheke sein.

 

5 Mitgaberegelung

Grundsätzlich gilt, dass Sie die Dosierung täglich in der Apotheke im Beisein einer Apothekenmitarbeiterin einnehmen müssen.

 

In besonderen Fällen können Sie eine Mitgabe beantragen

Urlaub: frühestens 6 Monate nach Behandlungsbeginn

Arbeit: wenn Ihre Arbeitszeiten außerhalb der Apothekenöffnungszeit liegen, muss eine Arbeitsbestätigung vorgelegt werden Krankheit, Behördengänge oder anderen berücksichtigungswürdigen Gründen 

Über die genauen Bestimmungen informiert Sie die Beratungsstelle.

 

6 Harnkontrollen

Bei der Einstellung und während der laufenden Substitutionsbehandlung müssen Sie sich regelmäßig Harnkontrollen unterziehen. Die Harnprobe wird unter Sicht abgenommen und im Labor auf verschiedene Substanzen getestet. Auf ein positives Testergebnis werden Sie von Amtsärztin und verschreibender Ärztin angesprochen. Ziel ist es, die Ursachen für den Beikonsum zu finden und die weitere Vorgehensweise wie Dosisanpassung, Zusatzmedikation oder die Umstellung auf ein anderes Substitutionsmittel mit Ihnen gemeinsam zu planen.

 

7 Umstellung

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie starke Nebenwirkungen oder attestierte Unverträglichkeiten, ist es möglich das Substitutionsmittel zu wechseln. Sprechen Sie bei einem Änderungswunsch auf jeden Fall mit Ihrer Ärztin darüber und versuchen Sie die Umstellung nicht im Alleingang.