Wiener Straße 317 / 2. Stock
4030 Linz
Telefon 0664 / 830 5585
email: ebnerb@promenteooe.at
Psychotherapeutin: Mag.a Birgit Ebner
Leitung: Lisa Wizany, MA
Öffnungszeiten
Termin nur nach telefonischer Vereinbarung
Unser Angebot
Umgang mit Abhängigkeit von illegalen Substanzen und Medikamentenabhängigkeit Information und Aufklärung für Betroffene, sowie Angehörige und Zugehörige
Wir arbeiten sowohl abstinenzorientiert, als auch suchtbegleitend. Alle Gesprächsinhalte werden streng vertraulich behandelt.
Was ist Psychotherapie
Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes, eigenständiges Heilverfahren zur Behandlung von psychischen Erkrankungen, von psychosozial oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.
Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (vgl. dazu Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).
Behandlungsziele sind, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, krankheitswertige Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern sowie die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des/der Behandelten zu fördern.
Wir bei pro mente OÖ möchten mit Ihnen an Veränderungsmöglichkeiten arbeiten!
Der/die Psychotherapeut*in leistet professionelle Hilfestellung nach dem aktuellen Wissenstand des Berufsstandes. Der therapeutischen Arbeit geht ein beratendes Erstgespräch voraus, in dem Therapieablauf, Rahmenbedingungen und Problemstellung besprochen werden.
Voraussetzungen für eine kostenfreie Psychotherapie für Versicherte der ÖGK bzw. für eine kostenreduzierte Psychotherapie für Versicherte der SVS, BVAEB, KFL, KFG, und LKUF:
- Aufrechte Krankenversicherung (Veränderungen sind umgehend zu melden!).
- Ärztliche Überweisung/Bestätigung spätestens in der 2. Behandlungseinheit.
- Kassenbewilligung nach der 10. Stunde (SVS, BVAEB, KFL, KFG, LKUF) bzw. nach der 30. Stunde (ÖGK).
- Unterschriebene Psychotherapievereinbarung.
Bitte beachten! Es ist nicht zulässig, sich gleichzeitig bei einer/m anderen PsychotherapeutIn behandeln zu lassen. Wenn Sie mehrere Behandlungen gleichzeitig in Anspruch nehmen und kostenfrei abrechnen wollen, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Selbstbehalte für Versicherte der SVS und der LKUF
Versicherte der SVS haben pro Einheit einen Selbstbehalt in Höhe von 20% des Tarifs für Einzeltherapie zu leisten.
Versicherte der LKUF haben pro Einheit einen Selbstbehalt in Höhe von 10% des Tarifs für Einzeltherapie zu leisten. Die Verrechnung der Selbstbehalte erfolgt durch die SVS bzw. LKUF.
Verrechnung an Versicherte der BVAEB, KFL und KFG
Den Versicherten der BVAEB, KFL und KFG wird seitens pro mente OÖ pro Quartal eine Rechnung gestellt. Diese kann bei der jeweiligen Versicherung für eine Refundierung eingereicht werden.
Versicherungswechsel
Bitte teilen Sie uns jeden Wechsel Ihres Krankenversicherungsträgers unverzüglich mit. Sollten die Therapiekosten nicht mehr von einer Krankenkasse übernommen werden, bedeutet dies das sofortige Ende der für Sie kostenfreien Behandlung. Die entstandenen Kosten werden in diesem Fall an Sie weiter verrechnet.
Verschwiegenheit/Vertraulichkeit/Anzeigepflicht
Wir unterliegen basierend auf § 15 Abs. 1 Psychotherapiegesetz einer strengen Verschwiegenheit. Wir sind zur Geheimhaltung von anvertrauten Geheimnissen verpflichtet.
Wir sind aber gemäß § 15 Abs. 3 bis 6 Psychotherapiegesetz bei schweren Verbrechen und unmittelbarer Gefahr zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet. Eine gesonderte Anzeigepflicht
besteht bei Kindern, Jugendlichen sowie nicht handlungs- oder entscheidungsfähigen Personen. Sollte sich eine Anzeigepflicht ergeben, werden wir die Situation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Ihnen besprechen.
Nach § 14 Psychotherapiegesetz kann es im Sinne einer optimalen Behandlung im Rahmen Ihrer psychotherapeutischen Behandlung im multiprofessionellen Team zu einem fachlichen Austausch kommen.
Befunde
Wir ersuchen Sie, zu Beginn der Behandlung relevante Befunde mitzubringen. Wir erlauben uns auch, mit Ihrem Einverständnis, Kontakt zu früheren Behandler/innen aufzunehmen.
Keine schriftlichen Stellungnahmen
Wir weisen darauf hin, dass wir gegenüber Ämtern und Behörden, Institutionen oder anderen Personen keinerlei schriftliche therapeutische Stellungnahmen abgeben oder Gutachten verfassen. Terminbestätigungen (ohne Diagnose) können ausgestellt werden.
Absagen
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, ehestmöglich ab. Dies ist bis zu drei Werktagen vor Ihrem Termin kostenfrei möglich. Für unentschuldigtes Fernbleiben und Absagen innerhalb von drei Werktagen vor dem Termin, muss eine Verwaltungspauschale gemäß Therapievereinbarung eingehoben werden. In Krankheitsfällen wird bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung davon abgesehen.
Fernbleiben ohne Rückmeldung
Nach zweimaligem Fernbleiben ohne entsprechende Information wird die psychotherapeutische Behandlung abgebrochen.
Beendigung
Am Ende der psychotherapeutischen Behandlung ist ein persönliches Abschlussgespräch vorgesehen. Die Clearingstelle wird über die Beendigung informiert.
Krisenvereinbarung
Im Rahmen der Psychotherapie erhalten Sie Informationen über Anlaufstellen in Krisensituationen. Bei akuter oder latenter Suizidalität müssen die psychotherapeutischen Möglichkeiten im ambulanten Behandlungssetting neu vereinbart und festgelegt werden.
Bei akuten Krisen können Sie sich Rund-um-die-Uhr an die Krisenhilfe OÖ wenden: www.krisenhilfeooe.at, Tel. 0732/2177.